TOP 1 Ö: Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit
Umsetzung:
Aufgabe: Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und dieBeschlussfähigkeit fest.